Im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat Deutschland den European Accessibility Act (die Richtlinie der EU) in deutsches Recht umgesetzt. Dieser orientiert sich an den international anerkannten Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG). Die Norm, an der die Barrierefreiheit gemessen wird, darf hier natürlich nicht fehlen: EN 301 549.
Aber was bedeutet das nun konkret?
Die gesetzlichen Anforderungen des BFSG treffen vor allem auf Unternehmen zu, die digitale Dienstleistungen anbieten – und das in nahezu allen Branchen. Unternehmen aller Größen sind aufgefordert, ihre digitalen Produkte und Plattformen barrierefrei zu gestalten. Dies ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine unternehmerische Verantwortung.
Das Wichtigste ist allerdings, dass durch die Umsetzung der Richtlinien einer großen Anzahl an Menschen überhaupt der Zugang zu vielen digitalen Produkten ermöglicht wird. Die Nutzererfahrung wird im Prozess für alle optimiert und, selbst wenn man zurzeit eher wenig mit Einschränkungen zu tun haben sollte: älter – und damit immer angewiesener auf Barrierefreiheit – werden wir alle.
Wie sehen denn die Richtlinien aus?
Die Richtlinien konkretisieren die vier Prinzipien der WCAG, laut denen das Produkt wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein soll. Beispielhafte Richtlinien sind also: