Barrierefreiheit im Fokus

Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bedeutet

Am 28. Juli 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und verpflichtet damit eine Vielzahl von Webseitenbetreibern und digitalen Diensten, ihre Inhalte barrierefrei zu gestalten.

Das hat weitreichende Auswirkungen, nicht nur auf die Nutzer, sondern vor allem auf uns Entwickler. Die Frage, die sich stellt: Was bedeutet Barrierefreiheit in der digitalen Welt und wie setzen wir die neuen Anforderungen um?

Barrierefreiheit bedeutet im digitalen Kontext, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – uneingeschränkten Zugang zu Webseiten, mobilen Apps und digitalen Diensten haben. Das umfasst etwa Menschen mit Sehbehinderungen, Hörverlust, motorischen Einschränkungen oder Lernbehinderungen. Ziel ist es, die Nutzung des Internets und der digitalen Angebote für alle gleichermaßen zugänglich zu machen.

Im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat Deutschland den European Accessibility Act (die Richtlinie der EU) in deutsches Recht umgesetzt. Dieser orientiert sich an den international anerkannten Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG). Die Norm, an der die Barrierefreiheit gemessen wird, darf hier natürlich nicht fehlen: EN 301 549.

Aber was bedeutet das nun konkret?

Die gesetzlichen Anforderungen des BFSG treffen vor allem auf Unternehmen zu, die digitale Dienstleistungen anbieten – und das in nahezu allen Branchen. Unternehmen aller Größen sind aufgefordert, ihre digitalen Produkte und Plattformen barrierefrei zu gestalten. Dies ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine unternehmerische Verantwortung.

Das Wichtigste ist allerdings, dass durch die Umsetzung der Richtlinien einer großen Anzahl an Menschen überhaupt der Zugang zu vielen digitalen Produkten ermöglicht wird. Die Nutzererfahrung wird im Prozess für alle optimiert und, selbst wenn man zurzeit eher wenig mit Einschränkungen zu tun haben sollte: älter – und damit immer angewiesener auf Barrierefreiheit – werden wir alle.

Wie sehen denn die Richtlinien aus?

Die Richtlinien konkretisieren die vier Prinzipien der WCAG, laut denen das Produkt wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein soll. Beispielhafte Richtlinien sind also:

Richtlinie (mit Prinzip)
Negativ-Beispiel
Positiv-Beispiel

Wahrnehmbar:

Ein Mindestkontrast von 4,5:1 zwischen Text und Hintergrund

Bedienbar:

Klare Strukturierung von Webseiten, um mit Tastatur oder Screenreader problemlos navigiert werden zu können

Verständlich:

Klare Anweisungen und Hinweise in Prozessen und Eingaben

Robust:

Inhalte sind kompatibel mit verschiedenen Browsern oder Hilfstechnologien (z.B. Braille Tastaturen)

Richtlinien werden dann von Erfolgskriterien bewertet und sind mit Techniken auf den Seiten der WCAG hinterlegt, die als Umsetzungsmöglichkeiten dienen.

Wir setzen uns bereits intensiv mit den Anforderungen des BFSG auseinander, um eine reibungslose Umsetzung der neuen Richtlinien zu gewährleisten. Ein digitales Produkt barrierefrei(er) zu gestalten bedeutet zwar zusätzlichen Arbeitsaufwand, aber wir freuen uns über die Chance, die digitale Welt inklusiver gestalten zu dürfen und sind bereit für diese Herausforderung. Sie auch?

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